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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUGURE

ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH, aktuelle Arbeitsfassung, Stand: 18.12.2020

 

I. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (Kunde). Sie finden nur Anwendung auf Rechtsgeschäfte, die der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden dienen. Sie gelten nicht für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

 

 

II. Art und Umfang der Leistung

 

1. Leistung und Auftragserteilung

1.1 ARGUS DATA INSIGHTS stellt dem Auftraggeber eine webbasierte Plattform (AUGURE) zur Verwaltung und kontinuierlichen Pflege der Beziehungen zu Stakeholdern, zur Verwaltung von Mediendaten und zum Reputationsmanagement zur Verfügung. Außerdem werden Tools für das Einladungsmanagement, das Fuhrparkmanagement, das Management von Produktüberlassungen, die Rechteverwaltung und die Verwaltung von Presseakkreditierungen angeboten.

1.2 Anfragen zum Vertragsabschluss können schriftlich und elektronisch gestellt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot vom Auftraggeber angenommen und gegenüber dem Auftragnehmer bestätigt wurde.

 

2. Laufzeit und Kündigung

2.1 Die Mindestlaufzeit für die Nutzung der Lizenz beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn nicht zuvor mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

3. Auftragsabwicklung

3.1 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit der Plattform, die Serviceleistungen und den Support im vereinbarten Umfang zur Verfügung.

3.2 Die Nutzung ist ausschließlich den namentlich beim Auftragnehmer registrierten Personen gestattet. Es kann sich hierbei um Mitarbeiter des Auftraggebers, ausgewählte Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen des Auftraggebers sowie um sonstige Personen handeln, die keine Mitarbeiter des Auftraggebers sind. Diese Personen sind zur Nutzung berechtigt, sobald sie vom Auftragnehmer als solche identifiziert und zugelassen sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen und für externe Nutzer so verantwortlich und haftbar zu sein, als handele es sich um seine eigenen Mitarbeiter.

3.3 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass ausreichende Datenspeicherkapazitäten zur Verfügung stehen, um die im Rahmen der Serviceleistungen erzeugten Daten zu speichern.

3.4 Die im Rahmen der Serviceleistungen eingegebenen und gesammelten Daten und Informationen des Kunden werden mit einem gesonderten Backup gesichert, wobei die Speicherung der Backup-Daten außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers erfolgen kann. Die Speicherung des Backups erfolgt innerhalb der Europäischen Union.

3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Inhalte, Daten, Informationen und sonstigen Materialien des Auftraggebers zur Erbringung der Serviceleistungen und zum Zweck der Abrechnung im Rahmen dieses Vertrages zu speichern. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einhaltung der Zugriffs- und Nutzungsrechte durch die berechtigten Nutzer im Wege der Rückverfolgung zu überprüfen.

3.6 Zur Weiterentwicklung und Optimierung des Dienstes ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Daten zu verwenden, sofern diese so anonymisiert oder aggregiert sind, dass die Identifizierung einzelner betroffener Personen nicht mehr möglich ist, und sofern diese Nutzung der bedarfsgerechten Gestaltung, Weiterentwicklung und Optimierung des vom Auftraggeber genutzten Dienstes im Rahmen des Hauptvertrages dient. Bei Widersprüchen zwischen den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Regelungen und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gilt der Vorrang der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine Kenntnisse, Erfahrungen, Fachkenntnisse, Arbeiten und Technologien (einschließlich Ideen, Konzepte, Prozesse und Techniken) wiederzuverwenden, die während der Betreuung des Auftraggebers erworben wurden und werden. Der Auftragnehmer ist Eigentümer der Entwicklungen und Weiterentwicklungen in Bezug auf seine Serviceleistungen, auch wenn diese aus dem Zugriff auf Kundeninhalte oder aus der Verwendung von Kundeninhalten in Übereinstimmung mit diesem Vertrag resultieren.

3.8 Der Auftragnehmer sichert zu, dass im Zusammenhang mit der Datenbank in Anspruch genommene Datenhostingdienste nach DIN ISO/IEC 27001 oder einem gleich- oder höherwertigen Zertifizierungs- bzw. Akkreditierungsstandard zertifiziert bzw. akkreditiert sind.

 

4. Übermittlung von Inhalten

4.1 Der Auftragnehmer kann Datenintegrationsdienstleistungen oder Presse- bzw. Webspiegel-Dienstleistungen erbringen, die die Integration von Daten umfassen, die von Dritten bzw. Anbietern von Presseclipping-Dienstleistungen bereitgestellt werden. Diese werden in einer für den Auftraggeber bestimmten Datenbank zur Verfügung gestellt, die auf der Plattform des Auftragnehmers gehostet wird.

 

5. Verpflichtungen des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Lizenzierung verantwortlich. Er schließt für die Integration von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten oder sonstigen Daten aus Drittsystemen entsprechende Lizenzvereinbarungen mit den jeweiligen Rechteinhabern ab und hält sie für die Dauer der Nutzung aufrecht.

5.2 Die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers und der Zugriff auf die Daten ist ausschließlich autorisierten Nutzern und ausschließlich für interne Geschäftszwecke zulässig. Die Nutzung und Weitergabe an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen, Klienten und Berater des Auftraggebers) ist nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig sind Lizenzierungen, Unterlizenzierungen, Verkauf, Weiterverkauf, Vermietung, Verpachtung, Übertragung, Abtretung, sonstiger Vertrieb, Nutzung im Wege des Time-Sharing mit Dritten, jede anderweitige kommerzielle Verwertung oder jede sonstige Weitergabe an Dritte, soweit sie nicht ausdrücklich vertraglich gestattet ist.

5.3 Das Kopieren, Modifizieren, Übersetzen, Zerlegen, Dekompilieren, Anpassen oder Kombinieren sowie das Anfertigen von abgeleiteten Werken der Serviceleistungen des Auftragnehmers oder von Teilen hiervon ist nicht zulässig. Ebenso wenig zulässig ist die Erstellung eines Systems mittels Reverse Engineering oder eine anderweitige Erstellung von Kopien oder Teilkopien. Auch der Versuch, den Quellcode, die Algorithmen oder die Geschäftsgeheimnisse, die der Serviceleistungen zugrunde liegen, zu ermitteln, ist unzulässig, es sei denn, die Zulässigkeit ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen oder gesondert vertraglich vereinbart.

5.4 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, ein Produkt oder einen Dienst zu erstellen, bei dem die Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Serviceleistungen des Auftragnehmers verwendet werden. Dem Auftraggeber ist es darüber hinaus nicht gestattet, die Integrität oder die Funktionsfähigkeit der Serviceleistungen oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen. Ebenso wenig ist es dem Auftraggeber gestattet, unbefugten Personen Zugriff auf die Serviceleistungen oder auf die damit in Zusammenhang stehenden Systeme oder Netzwerke zu gewähren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass keine Inhalte oder sonstige Materialien, die technische Mängel, Softwareviren, Computerwürmer und/oder Trojaner oder sonstige schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Viren oder vergleichbare Programme enthalten, unter Verwendung der Serviceleistungen des Auftragnehmers versandt oder gespeichert werden. Dem Auftraggeber ist es ferner nicht gestattet, auf Informationen zuzugreifen, die andere Kunden des Auftragnehmers betreffen oder die eigentumsrechtlich geschützte Informationen des Auftragnehmers sind, die nicht in Zusammenhang mit einer aktuellen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer stehen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Nutzerkonten vorgenommen werden. Er unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um einen unbefugten Zugriff auf die Serviceleistungen oder deren unbefugte Nutzung zu verhindern. Soweit eine unbefugte Nutzung bekannt wird, unterrichtet der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich. Bei der Nutzung der Serviceleistungen des Auftragnehmers beachtet der Auftraggeber alle inländischen und für ihn jeweils geltenden ausländischen Gesetze und Rechtsvorschriften.

5.5 Die Inhalte, die durch den Auftragnehmer oder durch die Integration von Drittanbietern im Zusammenhang mit Presseclipping-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, dürfen aufgrund urheberrechtlicher Vorschriften ausschließlich für die interne Datenüberprüfung auf Seiten des Auftraggebers verwendet werden. Die Vervielfältigung, die sonstige Speicherung oder das Kopieren dieser Inhalte ist unzulässig. Soweit der Auftraggeber eine anderweitige Verwendung der Inhalte beabsichtigt, sind die entsprechenden Rechte direkt vom Urheberrechtsinhaber zu erwerben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter hierauf hinzuweisen.

5.6 Bei Dokumenten und Dateien, die vom Auftraggeber selbst eingepflegt werden, ist dieser für die ordnungsgemäße Lizenzierung und die Beachtung von möglichen zeitlichen Begrenzungen dieser Lizenzen verantwortlich. Für eine fristgemäße Löschung von Dokumenten und Dateien bei zeitlicher Befristung hat der Auftraggeber selbst Sorge zu tragen.

5.7 Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung der Plattform verpflichtet, die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten. Bei Verstößen hiergegen oder bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform ist ARGUS DATA INSIGHTS berechtigt, den Zugang zu sperren.

5.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Nutzung der Dienste des Auftragnehmers die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende und erforderliche Software und Hardware sowie einen Internetzugang mit der erforderlichen Übertragungsgeschwindigkeit vorzuhalten.

5.9 Eine Abtretung seiner Rechte an Dritte ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn der Auftragnehmer hierzu seine Zustimmung erteilt.

5.10 Während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieses Vertrages darf der Auftraggeber keine derzeitigen oder früheren Mitarbeiter des Auftragnehmers abwerben und dadurch in Konkurrenz zum gesamten Geschäftsbetrieb oder zu einem wesentlichen Teil des Geschäftsbetriebes des Auftragnehmers treten.

 

 

III. Konditionen, Zahlung

 

1. Preise

Der Auftragnehmer erstellt nach Vertragsschluss eine Rechnung über die Gebühren für die Jahreslizenz. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jeweils eine entsprechende Vorauszahlung für zwölf Monate zu verlangen. Die Rechnung ist sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen auszugleichen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Streik entbinden nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Gebühren.

 

2. Fremdleistungen

Bezieht der Auftragnehmer für den Auftraggeber gesondert ausgewiesene Fremdleistungen von Dritten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Erhöhungen bei den Bezugspreisen an den Auftraggeber weiterzugeben.

 

3. Verzug

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung offener Forderungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zum wesentlichen Teil des Geschäftsbetriebes des Auftragnehmers treten.
AUGURE-Portal zu sperren.

 

4. Kündigungsrecht bei Zahlungsverzug

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als drei Wochen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Berechtigung zur Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt davon unberührt.

 

 

IV. Reklamationen, Gewährleistung, Haftung und Verjährung

 

1. Gewährleistung

1.1 Das AUGURE-Portal wird vom Auftragnehmer an jedem Tag im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung gestellt. Bei Ausfällen bemüht sich der Auftragnehmer um eine schnelle Wiederherstellung. Der Auftragnehmer strebt eine Verfügbarkeit des Portals von 99 % bezogen auf das Kalenderjahr an. Gleichwohl hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch auf einen ununterbrochenen Zugang. Dem Auftraggeber obliegt bei Verwendung der im AUGURE-Portal zur Verfügung gestellten Daten eine Plausibilitätskontrolle. Bei ungewöhnlichen Abweichungen ist beim Auftragnehmer vor der Verwendung dieser Daten eine entsprechende Bestätigung anzufordern. Metadaten für aktive Kunden werden maximal für zwei volle Kalenderjahre aufbewahrt, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

1.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Medien oder für den Inhalt, die Richtigkeit und die Konsistenz von integrierten Daten aus Drittsystemen. Der Zugriff auf die durch den Auftraggeber oder auf Basis von Drittsystemen eingepflegten Daten ist auf die Dauer der Zusammenarbeit begrenzt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.3 Der Auftragnehmer übernimmt bei den zur Verfügung gestellten Links keine Gewähr für die uneingeschränkte Abrufbarkeit des Artikels. Hierfür gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Rechte wird der Auftraggeber selbst einholen. Ist dem Auftragnehmer die Bereitstellung von Artikeln tatsächlich oder aufgrund von rechtlichen Beschränkungen durch Dritte nicht möglich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Lieferung.

1.4 Der Auftragnehmer haftet nur in den Fällen, in denen eine Beschaffenheit fehlt, deren Vorhandensein garantiert wurde, sowie bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder falls wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In diesen Fällen haftet er jedoch nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

1.5 Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung von Leistungen, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten entbunden. Wird bei Eintritt höherer Gewalt die Erbringung von Dienstleistungen auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Kriege, Verfügungen von hoher Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Pandemien, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen sowie Einwirkungen.

1.6 Keine Haftung wird übernommen für Datenverluste, die bei Dritten (z. B. Datenbanken oder Datenleitungen) entstehen, soweit den Auftragnehmer hieran kein Verschulden trifft.

1.7 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht unter Angabe aller Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

1.8 Vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übertragene Daten werden auf Viren und andere Schadprogramme gescannt. Eine Gewähr für die Abwesenheit von Viren und Schadprogrammen kann gleichwohl nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist deshalb verpflichtet, vor Übernahme der Daten eine eigene Überprüfung vorzunehmen.

1.9 Durch OCR–Umwandlung auftretende unwesentliche Datenverluste stellen keinen Mangel dar.

2. Verjährung Gegen den Auftragnehmer gerichtete Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung. Haftet der Auftragnehmer wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verschweigens eines ihm bekannten Mangels, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

V. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Änderung der AGB, Sonstiges

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Berlin.

3. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Kommuniziert der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer auf elektronischem Wege, so können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Auftraggeber erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber weder schriftlich noch auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.Umwandlung auftretende unwesentliche Datenverluste stellen keinen Mangel dar.