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Hinweisgebersystem der ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH und der ARGUS DATA INSIGHTS Service GmbH

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH / ARGUS DATA INSIGHTS Service GmbH oder einen Verdacht? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.

 

 

Fragen und Antworten

 

Was kann ich melden?

Sie helfen uns, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeiter*innen der ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH / ARGUS DATA INSIGHTS Service GmbH oder auch andere Personen entgegen dem Interesse unseres Unternehmens oder sonst nicht korrekt handeln, und dies melden. Dazu gehören schwere Compliance-Verstöße und Straftaten wie Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch, umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstöße. Auch noch bevorstehende oder geplante Verstöße dürfen und sollen gemeldet werden. Auch bloße Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen den hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.

Für Beschwerden und zur Meldung von Notfällen ist das Hinweisgebersystem allerdings nicht geeignet!

 

 

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Mit den Aufgaben der internen Meldestelle haben wir eine Rechtsanwaltskanzlei als ausgelagerte interne Meldestelle beauftragt.

Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung: Sie können Ihre Meldung persönlich, telefonisch, per E‑Mail oder per Brief unter den folgenden Kontaktdaten einreichen:

 

Heuking Kühn Lüer Wojtek

Anna-Lena Glander

Georg-Glock-Straße 4

40474 Düsseldorf

T +49 (0) 211 600 55-317

E Argus-Data-Insights-Hotline@heuking.de

 

 

Wie läuft die Meldung ab?

Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeug*innen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchte oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Binnen weiterer drei Monate erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Maßnahmen, insoweit durch diese Rückmeldung keine internen Ermittlungen gefährdet und keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

 

 

Wie werden meine Daten geschützt?

Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung anonym abgeben.

Das Hinweisgebersystem entspricht den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauensanwälte entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an die zuständige Stelle bei der ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH / ARGUS DATA INSIGHTS Service GmbH weitergeleitet werden.

Die Dokumentation Ihrer Meldung bei der ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH / ARGUS DATA INSIGHTS Service GmbH wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

 

 

Drohen mir Nachteile, wenn ich der internen Meldestelle einen Hinweis gebe?

Hinweisgeber*innen unterliegen arbeitsrechtlichem Schutz, wenn sie im Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprachen. Zudem muss die Meldung einen Sachverhalt betreffen, der dem Hinweisgeberschutzgesetz unterfällt, also insbesondere Straftaten, schwere Ordnungswidrigkeiten oder ähnliche schwere Verstöße. Sie dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden. Das gilt auch dann, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.

 

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir unsicher bin, ob ich das Hinweisgebersystem nutzen sollte?

Sie können uns bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail erreichen. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems aber sinnvoll. Unsere Vertrauensanwälte gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes.