Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen zu internationalen Printmedien

Grundsätzliche rechtliche Bestimmungen

 

Inhalte aus internationalen Medienbeobachtungen sind grundsätzlich nur für den internen Gebrauch vorgesehen. Soweit möglich, übernehmen wir in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern das Lizenzmanagement und dessen Abwicklung vor Ort. Einige Lizenzagenturen bestehen jedoch auf einen direkten Kontakt bzw. Vertragsabschluss mit den Endkund*innen. Die länderspezifischen Konditionen sind nachfolgend aufgeführt. Informationen zu etwaigen zusätzlich anfallenden Lizenzkosten finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Lizenzagenturen.

Ausführliche rechtliche Bestimmungen

 

Österreich

Bei Lieferungen aus Österreich sind bis zu zehn Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Zulieferer erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden.

 

Vereinigtes Königreich (UK) und Republik Irland (ROI)

Bei Lieferung aus UK und/oder ROI ist eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) mit der lokalen Lizenzagentur NLA nötig (https://www.nlamediaaccess.com/end-user-licence-agreement-eula/).

Die Lizenzierung der Artikel erfolgt je nach Anzahl der Nutzer*innen über ARGUS DATA INSIGHTS. Nachdem die EULA ausgefüllt und abgeschickt worden ist, erhält die NLA dieses Formular und informiert ARGUS DATA INSIGHTS.

Ausnahme: Kund*innen mit Sitz in UK benötigen keine Endnutzer-Lizenzvereinbarung, sondern einen direkten Lizenzvertrag mit der NLA und zusätzlich einen direkten Vertrag mit der CLA (www.cla.co.uk).

Kund*innen mit Sitz in ROI benötigen keine Endnutzer-Lizenzvereinbarung, sondern einen direkten Lizenzvertrag mit der NLI (www.newspaperlicensing.ie).

Der Reimport von Artikeln in das jeweilige Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den Lizenzagenturen des Herkunftslandes voraus.

Die Beobachtung der Financial Times (alle Ausgaben) ist aktuell aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Frankreich

Bei Lieferungen aus Frankreich wird nur je ein*e Nutzer*in lizenziert. Ab zwei Nutzer*innen ist ein direkter Lizenzierungsvertrag mit der lokalen Agentur CFC erforderlich:
www.cfcopies.com/

 

Spanien

Bei Lieferungen aus Spanien wird nur je ein*e Nutzer*in lizenziert. Ab zwei Nutzer*innen ist ein direkter Lizenzierungsvertrag mit der lokalen Lizenzagentur CEDRO erforderlich (http://www.cedro.org/.). Kund*innen mit Sitz in Spanien benötigen einen direkten Vertrag mit CEDRO.

Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den betreffenden Lizenzagenturen in den Herkunftsländern voraus.

 

Italien

Bei Lieferungen aus Italien sind bis zu zehn Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Zulieferer erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Artikel aus „Il Sole 24 Ore“ dürfen nur mit einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Verlag geliefert werden.

 

Niederlande

Bei Lieferungen aus den Niederlanden sind bis zu fünf Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Zulieferer erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Für die digitale Lieferung der Ergebnisse ist eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung mit der lokalen Agentur ArtikelPro nötig (https://www.mediainfogroep.nl/license-agreement/).

Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den betreffenden Lizenzagenturen in den Herkunftsländern voraus.

Artikel aus „Het Financieele Dagblad“ dürfen nur mit einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Verlag geliefert werden.

 

Belgien

Die Lieferung aus Belgien erfordert einen direkten Lizenzvertrag mit Copiepresse (https://www.copiepresse.be) sowie mit License2Publish (www.license2publish.be). Ohne diese Verträge dürfen nur kurze Zusammenfassungen digital bereitgestellt werden, während die vollständigen Artikel per Post geliefert werden. 

 

Luxemburg

Bei Lieferungen aus Luxemburg sind bis zu fünf Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Zulieferer erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden.

 

Schweden

Artikel in voller Länge aus dem Verlagshaus Bonnier (Dagens Nyheter, Expressen, Sydsvenskan, Helsingborgs Dagblad, Dagens Industri, Dagens Medicin) dürfen nur mit einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Verlag geliefert werden. Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den betreffenden Lizenzagenturen in den Herkunftsländern voraus.

 

Norwegen

Eine Belieferung aus Norwegen erfordert einen direkten Vertrag mit dem lokalen Lizenzgeber basierend auf der Anzahl der Mitarbeiter*innen des Endkunden. Darüber hinaus wird ein Abonnement mit dem Verlag Schibsted (schibsted.com) benötigt, um die vollständigen Texte der gedruckten Artikel aus „VG“, „Aftenposten“, „Bergens Tidende“ und „Stavanger Aftenblad“ lesen zu können, sowie ein Abonnement von „Dagens Næringsliv“ (www.dn.no), um die vollständigen Texte der Web- und Printartikel dieses Mediums lesen zu können.

Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den betreffenden Lizenzagenturen in den Herkunftsländern voraus.

 

Finnland

Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den betreffenden Lizenzagenturen in den Herkunftsländern voraus.

 

Island

Der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland setzt zusätzliche Vereinbarungen mit den betreffenden Lizenzagenturen in den Herkunftsländern voraus.

 

USA

Bei Lieferungen aus den USA sind bis zu fünf Nutzer*innen lizenziert. Die Lizenzierung weiterer Nutzer*innen kann über unsere Zulieferer erfolgen und über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Die Beobachtung von „New York Times“ und „Wall Street Journal“ ist aktuell aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Japan

Artikel aus Japan können aus rechtlichen Gründen aktuell nur postalisch geliefert werden.

Kurzzusammenfassung pro Land

Land Wie viele Nutzer*innen sind in unseren ARGUSflat-Preisen enthalten? Was tun bei einer höheren Anzahl an Nutzer*innen als in Spalte 2? Wann ist ein direkter Vertrag zwischen Endkund*innen und lokalen Lizenzagenturen nötig? Ist der Reimport von Artikeln in das Herkunftsland erlaubt?
Österreich 10 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt
Vereinigtes Königreich (UK) Gemäß von Endkund*innen ausgefüllter o.g. Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Gemäß von Endkund*innen ausgefüllter Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Wenn die Artikel zurück nach UK verschickt werden und/oder die Kund*innen einen Sitz in UK haben. Nur mit einem Direktvertrag mit beiden lokalen Lizenzagenturen.
Republik Irland (ROI) Gemäß von Endkund*innen ausgefüllter o.g. Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Gemäß von Endkund*innen ausgefüllter Endnutzer-Vereinbarung der lokalen Lizenzagentur Wenn Artikel zurück nach UK/ROI verschickt werden und/oder die Kund*innen einen Sitz in UK/ROI haben. Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Frankreich 1 Ab zwei Nutzer*innen ist ein Vertrag mit der lokalen Lizenzagentur erforderlich. Bei mehr als 1 Nutzer*in Erlaubt
Spanien 1 Ab zwei Nutzer*innen ist ein Vertrag mit der lokalen Lizenzagentur erforderlich. Bei mehr als 1 Nutzer*in Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Italien 10 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt
Niederlande 5 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Wenn die Artikel zurück in die NL geschickt werden und/oder die Kund*innen einen Sitz in den NL haben. Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Belgien Keine Nur über einen Vertrag mit der lokalen Lizenzagentur. Immer Nur über einen Vertrag mit der lokalen Lizenzagentur
Luxemburg 5 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt
Schweden Gemäß Angabe von Endkund*innen Gemäß Angabe von Endkund*innen Wenn die Artikel zurück nach Schweden geschickt werden. Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Norwegen Gemäß Angabe von Endkund*innen Gemäß Angabe von Endkund*innen Wenn die Artikel zurück nach Norwegen geschickt werden Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Finnland Gemäß Angabe von Endkund*innen Gemäß Angabe von Endkund*innen Wenn die Artikel zurück nach Finnland geschickt werden Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
Island Gemäß Angabe von Endkund*innen Gemäß Angabe von Endkund*innen Wenn die Artikel zurück nach Island geschickt werden Nur mit einem Direktvertrag mit der lokalen Lizenzagentur.
USA 5 Kann über ARGUS DATA INSIGHTS fakturiert werden. Nie Erlaubt

Stand: März 2026