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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I Allgemeines, Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der ARGUS DATA INSIGHTS Deutschland GmbH (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber/Kunden. Sie finden nur Anwendung für Rechtsgeschäfte, die der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden dienen. Sie gelten nicht für Kunden, die Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind.

 

 

 

II Art und Umfang der Leistung

 

1. Auftragserteilung

 

Aufträge können in Textform, elektronisch oder in einem Webformular erteilt werden. Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Bestätigung in Textform erhalten hat, in der Art und Umfang (Thema, Medienkreise, Gebühren etc.) des Auftrags genau beschrieben sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Angaben genau zu prüfen und sich bei Abweichungen unverzüglich mit dem Auftragnehmer in Verbindung zu setzen.

 

 

2. Kündigung und Laufzeit

 

2.1 Die Kündigung von Aufträgen ist mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums möglich; frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform.

 

2.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

2.3 Die Mindestlaufzeit eines Auftrages in der Medienbeobachtung beträgt zwölf Monate.

 

 

 

3. Auftragsabwicklung

 

3.1 Alle Lieferungen – auch elektronischer Versand – erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Dieser trägt die anfallenden Versandkosten. Bei Ausfall der Lieferung in Folge höherer Gewalt können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

3.2 An bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen in den Ländern Berlin und Brandenburg besteht kein Anspruch auf Lieferung. Diese erfolgt nur bei gesonderter zusätzlicher Vereinbarung.

 

 

4. Medienbeobachtung

 

4.1 Ausgewertet werden die ab dem Tag des Auftragsbeginns beim Auftragnehmer eingehenden Medien, unabhängig vom Erscheinungsdatum. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Inhalt seines Medienprogramms jederzeit verändern zu können. Wesentliche Veränderungen des Medienprogramms durch den Auftragnehmer werden dem Kunden mitgeteilt.

 

4.2 Ergebnisse werden im Rahmen der gebuchten Preisgruppe zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber kann während der Laufzeit des Auftrags jederzeit den Inhalt des Auftrages (Thema, Anzahl der Stichworte, Medienkreis etc.) innerhalb der Preisgruppe verändern, indem der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer am Vortag der Änderung bis 14.00 Uhr mitteilt. Die Änderung des Auftrags wird nach Bestätigung in Textform und am darauffolgenden Arbeitstag berücksichtigt. Bei Änderungen, die dazu führen, dass eine höhere Preisgruppe anzuwenden ist, ist dies vom Auftraggeber zusätzlich zu bestätigen.

 

 

5. Medienresonanzanalyse

 

Der Auftragnehmer ist bestrebt, den bei Auftragsbestätigung mitgeteilten voraussichtlichen Erstellungstermin einzuhalten. Bei Überschreitung liegt Verzug erst vor, wenn durch den Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Bearbeitet werden die für den Analysezeitraum vorliegenden Medienausschnitte, die der Auftraggeber entweder bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem vereinbarten Erstellungstermin zur Verfügung stellt oder die aus einem parallel vom Auftraggeber erteilten Medienbeobachtungsauftrag stammen. Die Integration nach Erstellung des Auftrags zugelieferter Medienausschnitte erfordert eine umfangreiche Überarbeitung des Ergebnisses. Sie erfolgt gegen ein zusätzliches Entgelt. Die den Analysen jeweils zugrunde liegenden Ausschnitte werden dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Bei periodischen Medienresonanzanalysen kann der Auftraggeber Art und Umfang seines Auftrages kostenpflichtig ändern. Die Änderung wird mit Bestätigung in Textform wirksam.

 

 

6. Optimierung von Kundenergebnissen und Tracking Software

 

Für eine Optimierung der Kundenergebnisse wird bei digitalen ARGUS-DATA-INSIGHTS- Produkten eine Tracking–Software verwandt. Mit Nutzung der digitalen ARGUS-DATA-INSIGHTS- Produkte erklärt der Auftraggeber sich damit einverstanden.

 

 

7. ARGUS-DATA-INSIGHTS-Plattformen

 

7.1 Der Zugang zu digitalen ARGUS-DATA-INSIGHTS-Produkten, auf dem die aktuellen Informationen zum Suchergebnis mitgeteilt werden, wird dem Auftraggeber jeweils als personenbezogene Einzelplatzlizenz zur Verfügung gestellt.

 

7.2 Zur Verfügung gestellte Previews dienen lediglich der Information. Eine über die bloße Ansicht hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Lizenzierung. Inhalte stehen nur im lizenzrechtlich zulässigen Zeitraum zur Verfügung.

 

7.3 Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer zur Nutzung des ARGUS Portals ein Benutzername und ein Passwort zur Verfügung gestellt. Bei weiteren digitalen ARGUS-DATA-INSIGHTS-Produkten ist die Registrierung mit persönlicher E-Mail-Adresse und die Einrichtung eines Kennwortes durch den Nutzer erforderlich. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, Kennwort und Passwort vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Das Passwort ist aus Sicherheitsgründen mindestens alle drei Monate zu ändern. Bei Verlust von Benutzernamen oder Passwort ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

 

7.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eigene Dateien in das ARGUS Portal einzustellen. Die Nutzung dieser Möglichkeit durch den Auftraggeber setzt voraus, dass Urheberrechte, Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie vertragliche oder sonstige Rechte von Dritten nicht verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gegebenenfalls die entsprechenden Rechte einzuholen und die entsprechenden Lizenzvereinbarungen – insbesondere auch die zulässige Speicherdauer – selbst zu beachten.

 

 

8. ARGUSflat

 

8.1 Um die Aktualität und Effektivität der ARGUSflat Beauftragung sicherzustellen, ist der Auftragnehmer in Fällen, in denen das Medienaufkommen das Dreifache des üblichen Meldungsvolumens oder das Dreifache des Meldungsvolumens vergleichbarer Fälle überschreitet, berechtigt, einzelne Medien von der Suche auszuschließen, die Suche auf bestimmte Medienarten zu beschränken oder diese Modalitäten einschränkend anzupassen. Zu diesem Zweck ist es auch zulässig, Zusammenhänge neu zu definieren und inhaltliche Ausschlüsse von Suchbegriffen vorzunehmen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Berücksichtigung bestimmter Quellen besteht nicht.

 

8.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, den Inhalt seines Medienprogramms jederzeit verändern zu können.

 

8.3 Radio- und TV-Aufzeichnungen werden maximal 30 Tage gespeichert. Mitschnitte von Radio- und TV-Sendungen können nach Ablauf dieser Frist nicht mehr bereitgestellt werden.

 

9. AUGURE for Microsoft Teams

 

9.1. Die Kund*innen erhalten einen digitalen Zugang zu AUGURE for Microsoft Teams, in dem die relevanten Medienkontakte angezeigt werden. So können die Kund*innen ihre eigenen Medienkontakte importieren, bearbeiten und die entsprechende Kommunikation mit AUGURE for Microsoft Teams versenden.

 

9.2. Wir gewähren den Kund*innen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, unsere App in dem in diesem Vertrag festgelegten Umfang für die Dauer des Vertrags zu nutzen. Die Nutzung unserer App ist ausschließlich für Personen bestimmt, die dazu im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Anbieter und den Kund*innen berechtigt sind und die eine ausdrückliche Genehmigung von den Kund*innen erhalten haben (z. B. Mitarbeiter*innen der Kund*innen).

Die Kund*innen sind nicht berechtigt:

  • technische Beschränkungen in der App zu umgehen,
  • die App zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder auseinanderzubauen, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt,
  • zusätzliche Kopien zu erstellen,
  • die App anderen zum Kopieren, Vermieten, Verleihen oder Leasen zur Verfügung zu stellen.

 

9.3. Die App basiert auf der Interaktion mit Anwendungen, Websites und anderen Diensten («Drittanbieterdienste») sowie Drittanbietergeräten. Um die App installieren und nutzen zu können, müssen Microsoft Teams installiert und ein Microsoft-Konto vorhanden sein. Um die Funktionen der App nutzen zu können, ist eine funktionstüchtige Breitband-Internetverbindung erforderlich. Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass eine Internetverbindung besteht und welche Qualität (Bandbreite) diese hat.

 

9.4. Die Kund*innen erhalten vom Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort für die Nutzung von AUGURE for Microsoft Teams. Die Kund*innen sind verpflichtet, den Benutzernamen und das Passwort vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Aus Sicherheitsgründen muss das Passwort mindestens alle drei Monate geändert werden. Bei Verlust des Benutzernamens oder des Passworts ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

 

9.5. Die Kund*innen haben die Möglichkeit, ihre eigenen Dateien in die Datenbank für Medienkontakte in AUGURE for Microsoft Teams hochzuladen. Die Nutzung dieser Möglichkeit durch die Kund*innen setzt voraus, dass Urheberrechte, Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie vertragliche oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Die Kund*innen sind verpflichtet, gegebenenfalls die entsprechenden Rechte einzuholen und die entsprechenden Lizenzvereinbarungen – insbesondere die zulässige Verweildauer – zu beachten.

 

 

III. Konditionen | Zahlung

 

1. Es gelten die vereinbarten Paketpreise. Änderungen bleiben vorbehalten und werden mit einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses muss innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden. Die Kündigung wird erst zum Zeitpunkt des Eintritts der Preiserhöhung wirksam. Rechnungen werden monatlich ab Auftragsbeginn, bei einmaligen Aufträgen (z. B. für Analysen) nach deren Anfertigung erstellt. Rechnungen für wiederkehrende Leistungen sind erstmals 2 Wochen nach Vertragsschluss und in den Folgemonaten jeweils zum 3. des laufenden Monats sofort ohne Abzug bei Erhalt fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausschließlich elektronische Rechnungen zu erstellen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Ausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Streik entbinden nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Grundgebühren.

 

2. Bezieht der Auftragnehmer für den Auftraggeber gesondert ausgewiesene Fremdleistungen bei Dritten, so ist der Auftragnehmer berechtigt Erhöhungen bei den Bezugspreisen an den Auftraggeber weiterzugeben.

 

3. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung offener Forderungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zu den digitalen ARGUS-DATA-INSIGHTS-Plattformen und Zugängen zu sperren und Lieferungen zurückzubehalten.

 

4. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 3 Wochen im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Berechtigung zur Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt davon unberührt.

 

 

 

IV. Urheberrecht | Pflichten des Auftraggebers

 

1. Urheberrecht

 

Der Auftragnehmer stellt die Ausschnitte/Mitschnitte auf der Grundlage von entsprechenden Lizenzvereinbarungen und/oder im Rahmen der bestehenden urheberrechtlichen Gesetze zur Verfügung. Diese Lizenzvereinbarungen und Gesetze sehen vor, dass die zur Verfügung gestellten Ausschnitte/Mitschnitte nur für innerbetriebliche Dokumentationszwecke und zum sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne des § 53 Urheberrechtsgesetz genutzt werden dürfen. Dem Auftraggeber ist deshalb nur eine Nutzung in diesem Rahmen gestattet. Dies gilt auch für Ausschnitte/Mitschnitte, die im Rahmen von Analysen zur Verfügung gestellt werden.

 

Auch Inhalte von internationalen Medienbeobachtungen sind grundsätzlich nur für den internen Gebrauch vorgesehen. Die entsprechende Abwicklung der Medienbeobachtung und – soweit erforderlich – die Lizenzierung mit den internationalen Kooperationspartnern vor Ort übernimmt der Auftragnehmer. Ausgenommen sind Fälle, in denen von ausländischen Lizenzgebern verlangt wird, dass ein direkter Kontakt bzw. eine gesonderte Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Lizenzgeber erforderlich ist.

 

Für elektronisch zur Verfügung gestellte Ausschnitte zur Nutzung in Pressespiegeln ist, soweit diese dem verfügbaren Medienportfolio der PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) entstammen, zusätzlich zur Vereinbarung mit dem Auftragnehmer ein entsprechender Vertrag des Auftraggebers mit der PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) erforderlich.

 

Dabei gilt für sämtliche zur Verfügung gestellte Ausschnitte aus dem verfügbaren Medienportfolio der PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) eine Speicherfrist von maximal 28 Tagen. Nach Ablauf der Frist wird der Artikel in ARGUS-DATA-INSIGHTS-Plattformen vollständig gelöscht. Der Auftraggeber ist verpflichtet gespeicherte Artikel ebenfalls zu löschen.

 

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, der PMG auf Anforderung den Namen des Auftraggebers zu nennen, der Artikel elektronisch übermittelt erhält. Auch Umfang und Inhalt des Auftrages dürfen mitgeteilt werden.

 

 

 

2. Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Ausschnitte/Mitschnitte sowie bei Einstellung eigener Artikel und Dateien selbst für die Einhaltung und Beachtung von Urheberrechten, Eigentumsrechten, gewerblichen Schutzrechten und die Beachtung sonstiger Rechte Dritter verantwortlich und haftet allein für von ihm begangene Verstöße gegen diese Rechte. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer sowie deren gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Verstößen beruhen, die der Auftraggeber begangen hat. Diese Haftungsfreistellung umfasst neben den Schadensersatzansprüchen auch die gesamten Kosten der Rechtsverfolgung und der Rechtsverteidigung.

 

 

3. Datenschutzrechtliche Pflichten des Auftraggebers

 

3.1 Dem Auftraggeber obliegt die Überwachung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Dies gilt insbesondere auch für personenbezogene Daten, die für die Übermittlung von Informationen zur Verfügung gestellt werden.

 

3.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten für die Übermittlung von Informationen zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlich ist. Über das zur Übermittlung von Informationen zur Erfüllung der Vertragsleistung Erforderliche hinaus wird der Auftragnehmer keine Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten vornehmen.

 

 

 

V. Reklamationen, Gewährleistung, Haftung und Verjährung

 

1. Reklamation, Gewährleistung

 

1.1 Medienbeobachtung

Wegen der Unmöglichkeit, bei der Medienrecherche menschliches Versagen vollkommen auszuschließen, kann die Gewähr für eine Vollständigkeit nicht übernommen werden. Der Auftragnehmer übernimmt ebenfalls keine Gewähr dafür, dass recherchierte Onlineartikel unter dem angegebenen Link zum Zeitpunkt des Aufrufes durch den Auftraggeber noch im Internet abrufbar sind.

 

1.2 Medienresonanzanalyse

Der Auftraggeber hat eine fehlerhafte Medienresonanzanalyse innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung (bei Medienresonanzanalysen mit mehr als 5 % Fehlcodierung) hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Eingang der beanstandeten Medienresonanzanalyse. Misslingt die Korrektur in Form einer Nachbesserung, so kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Entgelts erlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Inhalt und Grad der textlichen und grafischen Interpretation sowie der textlichen Formulierung sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Wegen der Unmöglichkeit, bei der Medienrecherche und der Codierung einer Medienresonanzanalyse zugrundeliegenden Ausschnitte menschliches Versagen vollkommen auszuschließen, kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Medienresonanzanalyse übernommen werden.

 

1.3 ARGUS-DATA-INSIGHTS-Plattformen

Der Zugang zu digitalen ARGUS-DATA-INSIGHTS-Produkten wird vom Auftragnehmer im 7/24/365-Betrieb zur Verfügung gestellt. Bei Ausfällen ist der Auftragnehmer um schnelle Wiederherstellung bemüht. Der Auftragnehmer strebt eine Verfügbarkeit des Portals von 99 % bezogen auf das Kalenderjahr an. Gleichwohl besteht kein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf einen ununterbrochenen Zugang. Dem Auftraggeber obliegt bei Verwendung der über die ARGUS-DATA-INSIGHTS-Plattformen zur Verfügung gestellten Daten eine Plausibilitätskontrolle. Bei ungewöhnlichen Abweichungen ist beim Auftragnehmer vor der Verwendung dieser Daten eine entsprechende Bestätigung anzufordern. Metadaten für aktive Kunden des ARGUS Portals werden maximal für zwei volle Kalenderjahre aufbewahrt, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. In allen anderen digitalen ARGUS-DATA-INSIGHTS-Produkten sind Metadaten maximal 28 Tage verfügbar.

 

1.4 AUGURE for Microsoft Teams

Der Anbieter gewährt rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Zugang zur «AUGURE for Microsoft Teams»-App. Bei Ausfällen bemüht sich der Anbieter um eine schnelle Wiederherstellung. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Portals von 99 % – auf das Kalenderjahr bezogen – an. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch der Kund*innen auf einen ununterbrochenen Zugang. Die Kund*innen sind für eine Plausibilitätsprüfung der Nutzung der über AUGURE for Microsoft Teams bereitgestellten Daten verantwortlich. Im Fall von ungewöhnlichen Abweichungen muss der Anbieter aufgefordert werden, diese vor der Nutzung der entsprechenden Daten zu bestätigen.

 

1.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Medien.

 

1.6 Der Auftragnehmer übernimmt bei den zur Verfügung gestellten Links keine Gewähr für die uneingeschränkte Abrufbarkeit des Artikels. Hierfür gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Rechte wird der Auftraggeber selbst einholen. Ist dem Auftragnehmer die Lieferung von Artikeln tatsächlich oder aufgrund von rechtlichen Beschränkungen durch Dritte nicht möglich, so besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Lieferung.

 

1.7 Der Auftragnehmer haftet nur in den Fällen, in denen eine Beschaffenheit fehlt, deren Vorhandensein garantiert wurde und bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder falls wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In diesen Fällen haftet er jedoch nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

1.8 Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung von Leistungen, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten freigesprochen. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erbringung von Dienstleistungen auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, Pandemien, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

 

1.9 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

 

1.10 Vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übertragene Daten werden auf Viren und andere Schadprogramme gescannt. Eine Gewähr für die Freiheit von Viren und Schadprogrammen kann gleichwohl nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist deshalb verpflichtet, vor Übernahme der Daten eine eigene Überprüfung vorzunehmen.

 

1.11 Durch eine OCR Umwandlung auftretende unwesentliche Datenverluste stellen keinen Mangel dar.

 

 

2. Verjährung

 

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung. Haftet der Auftragnehmer wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen des arglistigen Verschweigens eines ihm bekannten Mangels, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

VI. Gerichtsstand | Anwendbares Recht | Änderung der AGB | Sonstiges

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Keine Anwendung finden die Vorschriften des UN-Kaufrechts.

 

2. Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Berlin.

 

3. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Kommuniziert der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer auf elektronischem Wege, so können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Auftraggeber erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

 

 

Stand: 04/2024